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Urteil vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof: Scientology verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele
12.01.2009 - Die Scientology Kirche ist nicht wirtschaftlich
tätig und zu Recht als Idealverein etabliert. Dies hatte am
02. November 2005 der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit dem
Aktenzeichen 4 B 99.2582 in Bezug auf eine Münchner Vereinigung der
Scientology Kirche geurteilt. Damit setzten sich Scientologen gegen das
Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München und den damalig
amtierenden Innenminister Beckstein endgültig durch.
Herr Beckstein musste zum damaligen Zeitpunkt bereits zugeben, dass er
in den vergangenen zehn Jahren nicht eine verfassungsfeindliche Tat der
Scientology Organisation, trotz sehr gründlicher Überwachung des
Verfassungsschutzes, hat finden können. So kam es, dass auch der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof Ende 2005 per Urteil bestätigt hatte, dass Scientology
auf Grund ihres religiösen Selbstverständnisses nicht als Wirtschafts-
sondern als Idealverein im Vereinsregister zu verbleiben habe.
Das Gericht folgte der bereits gefestigten Rechtssprechung zugunsten der
Glaubensgemeinschaft durch das Bundesverwaltungsgericht im Jahre 1997, dem
Verwaltungsgericht Stuttgart im Jahre 1999 sowie der ebenfalls richtungsweisenden
Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg in Mannheim
aus dem Jahre 2003.
In dem am 3. Januar 2006 rechtskräftig gewordenen Urteil heißt es: „Ein
wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb des Klägers (…) liegt deshalb nicht vor,
(…). In Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht, das von der
gemeinsamen Überzeugung der Mitglieder spricht und dem VGH Baden-Württemberg,
(…wird) zu Recht betont, dass der Vereinswille nicht losgelöst von den
Überzeugungen seiner Mitglieder bestimmt werden kann (…). Die Mitglieder des
Klägers sehen im Kern übereinstimmend ihre Zugehörigkeit zu Scientology unter
spirituellen, geistigen und religiösen Aspekten.“
Das unter der Federführung des Bayerischen Innenministeriums im Jahr 2002
veröffentlichte Gutachten von Küfner, Nedopil und Schöch wurde vom Gericht
als nicht stichhaltig und praktisch wertlos angesehen, weil keine
Scientology-Mitglieder befragt worden waren.
Auch das Verwaltungsgericht Augsburg entschied 2008 gegen die Regierung von
Schwaben und Stadt Augsburg. Eine Erhebung von Sondernutzungsgebühren in Höhe
von 818,00 EURO der Stadt Augsburg wurde als rechtswidrig und die Klage der
Scientology Kirche als zulässig angesehen. Das Verwaltungsgericht Augsburg gab
der Scientology Kirche Recht mit der Begründung, daß die Voraussetzung „gewerbliche
Tätigkeit“ des Klägers (Scientology Kirche Bayern e.V.) nicht vorliege.
International hatte zuletzt der Spanische Nationale Verwaltungsgerichtshof Ende
Oktober 2007 die Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft zur Eintragung in
das staatliche Religionsregister anerkannt. Dieses Urteil nahm auch auf ein
Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 5.4.2007
gegen Russland Bezug, in dem der Anspruch der Scientology Kirche auf die
Menschenrechtsgarantie der religiösen Vereinigungsfreiheit im Sinne der Europäischen
Menschenrechtskonvention bestätigt wurde.
Die erste Scientology Kirche wurde von Mitgliedern im Jahre 1954 in den USA gegründet.
Heute umfasst die Scientology Religion weltweit mehr als 7500 Kirchen, Missionen
und Gruppen in 163 Ländern mit ca. 10 Millionen Mitgliedern, die ausschließlich
die religiösen Schriften des Stifters L. Ron Hubbard verwenden. In Deutschland ist
die Scientology Kirche seit 1969 präsent und hat heute 19 Kirchen und Missionen.
Weitere Informationen:
Pressedienst der Scientology Kirche Bayern e.V., Beichstraße 12, 80802 München,
TEL. 089-890912639, FAX. 089-38607-109, info@skb-pressedienst.de, www.skb-pressedienst.de
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