Pressedienst der Scientology Kirche Bayern e.V., Gemeinde München
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Pressemitteilung vom Juli 2008 - KW 30

22.07.2008 - Dianetik verbreitet sich wie ein Lauffeuer
21.07.2008 - Wegen fortwährenden rechtswidrigen Verhaltens 5.000 Euro Ordnungsgeld gegen Cabertas „Arbeitsgruppe Scientology"


Dianetik verbreitet sich wie ein Lauffeuer

21.07.2008 - „Dianetik: Der Leitfaden für den menschlichen Verstand“ ist Jahrzehnt für Jahrzehnt, seit seiner ersten Veröffentlichung am 9. Mai 1950 durch den Philosophen und Ingenieur L. Ron Hubbard, auf nahezu jedem Kontinent an der Spitze der Bestsellerlisten gewesen. Dieses Buch ist der Angriff auf den wirklichen Feind des Menschen, den reaktiven Verstand.



Seit dem ersten Tagen der Veröffentlichung des Buches „Dianetik: Der Leitfaden für den menschlichen Verstand“ wurde eine Bewegung in Gang gesetzt, die bis zum heutigen Tag nahezu jeden großen Kulturkreis in über 160 Ländern und in 50 Sprachen der Erde umfasst. Vom Hochland Kenias zu den buddhistischen Tempeln in Kuala Lumpur und von den Verkehrsknotenpunkten der Alten Welt bis zu den Stadtzentren der neuen Welt. In jedem Winkel der Erde beginnen neue Leser die Entdeckungsreise in ihrem Verstand.

Seit der Herausgabe der Grundlagenbücher über Dianetik und die Scientology Religion im Juli 2007 verbreitete sich das Buch DIANETIK mehr als doppelt so schnell wie im gesamten Jahr 2007. Angesichts von 21,5 Millionen Exemplaren in den Händen von Lesern entsprechen die Verkäufe des Dianetik Buches denen eines Top-10-Bestsellers in jeder einzelnen Woche, und zwar seit den letzten 20 Jahren.

Für diejenigen, die lieber zuhören als lesen, wurden seit der Herausgabe der Grundlagen über 600.000 Hörbücher in die Hände von Leuten gebracht.

Zwischen dem Königreich Butan am Fuße des Himalaya und dem Sultanat von Brunei an der Küste von Borneo betreten nun etwa alle 12 Monate 5 neue Länder die Welt der Dianetik. Das Dianetik-Zentrum Dubai hat mehr als 1000 Menschen in Dubai das Dianetik-Buch vorgestellt. Im nordwestlichen Neuland von Bangladesch ist die 30-köpfige Dinajpur-Gruppe tätig.

Die Arzamas-Gruppe entfachte in Russlands sogenannter „Nuklearstadt“ gerade eine Kettenreaktion mit Dianetik. Der 35-köpfige Kern dieser Gruppe führt gerade eine städtische Dianetik-Bewegung an, der sich inzwischen Hunderte angeschlossen haben.

Die Dianetik-Gruppe in Tel Aviv (Israel) hat einen Dianetik-Buchladen, der sowohl als Informationszentrum dient als auch von Auditing-Gruppen genutzt wird. Sie eröffneten ihn gerade im berühmten Dizengoff-Zentrum, Israels Version des Times Square von New York City mit einem riesigen Einkaufszentrum. Jede Woche kommen über 200 Dianetik-Käufer und weitere 100 Besucher buchen Sitze für Dianetik-Seminare. Der Marketing-Direktor des Dizengoff-Zentrums macht auf großen Bildschirmen im Einkaufszentrum für Dianetik Werbung. Sie wird täglich von über 250.000 Israelis gesehen.

Von Slowenien, Kroatien und der griechischen Küste bis nach Tingambato in Mexiko und zu den Vororten von Buenos Aires haben die Dianetik-Gruppen im letzten Jahr durch Vorträge, Seminare und Auditing 382.726 Menschen das Dianetik-Buch vorgestellt. In 144 Städten sind seit diesem Zeitpunkt weltweit neue Dianetik-Gruppen entstanden.

Durch den mehrsprachigen Dianetik Videokanal www.dianetics.org mit über 50 verschiedenen Videos hat man nun die Möglichkeit sich ein visuellen Überblick über das Phänomen Dianetik zu verschaffen.

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Wegen fortwährenden rechtswidrigen Verhaltens 5.000 Euro Ordnungsgeld gegen Cabertas „Arbeitsgruppe Scientology"

21.07.2008 - Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 27. Juni 2008 (Az. 9 V 53/08) gegen die Arbeitsgruppe Scientology ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000 Euro verhängt. Trotz im Jahre 2006 erfolgter einstweiliger Anordnung und Androhung eines Ordnungsgeldes, setzte die Stelle die Maßgaben des Gerichtes nicht um, sondern missachtete grob fahrlässig und bewusst die gerichtlichen Anordnungen.

In dem Verfahren ging es erneut um den Antrag eines Hamburger Scientologen, der seit 2006 gerichtlich gegen Cabertas „Sektenfilter“ vorgeht, weil sie entgegen einem klaren Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2005 (BVerwG 7 C 200.04) weiterhin ihre diskriminierende Erklärung verbreiten wollte. Caberta wurde dies bereits mit gerichtlicher Anordnung im Jahre 2006 verboten. Ebenso wurde ihr untersagt, auf Dritte hinzuweisen, die ihren Sektenfilter verbreiten. Die Mitteilung war 1 ½ Jahre trotz klarer Anordnungen des Gerichts und entgegen den gegenteiligen Beteuerungen von Cabertas AGS bis vor kurzem nicht von den Internetseiten der Stadt Hamburg entfernt worden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Arbeitsgruppe Scientology eine Umsetzung der Vorgaben des Gerichtes nur vortäuschte, diese jedoch bewusst umgangen hatte.

„Die Verstöße erfolgten auch schuldhaft“, so das Gericht. „Um eine nachhaltige Einwirkung auf das künftige Verhalten der Antragsgegnerin (Arbeitsgruppe Scientology) zu erzielen (bzw. dienstaufsichtliche Maßnahmen anzuregen) „erachtete es das Gericht als notwendig, ein Ordnungsgeld in dieser Höhe festzusetzen.“

In seiner weiteren Entscheidungsbegründung stellt das Gericht folgendes fest : „Der Umstand, dass die Antragsgegnerin (AGS) gleichwohl in vollem Bewusstsein um den Unrechtsgehalt ihres Verhaltens weiterhin gegen die vom Bundesverwaltungsgericht festgestellte Unterlassungspflicht verstoßen und sogar noch eine gesonderte Unterlassungsverfügung herausgefordert hat, ist bereits für sich genommen ein bedenklicher Vorgang, weil er die grundsätzlich geltende Vermutung, man könne von einer Behörde die Befolgung gerichtlicher Entscheidungen bzw. generell rechtstreues Verhalten auch ohne gesonderte Verpflichtung erwarten, widerlegt und damit das Vertrauen in staatliche Institutionen generell zu untergraben geeignet ist“. Weiter heißt es : „Weiterhin stellt es eine ungewöhnliche Sorglosigkeit dar, wenn die Antragsgegnerin in mehreren Gerichtsverfahren über zwei Instanzen hinweg ebenso vollmundig wie letztlich unzutreffend behauptet hat, ihren Unterlassungspflichten nachgekommen zu sein.“

Die Verärgerung des Gerichtes, aber auch dessen Fassungslosigkeit über die Dreistigkeit einer Staatsbediensteten und ihrer Behördenstelle über die Nichtumsetzung gerichtlicher Entscheidungen, kommt an mehreren Stellen des Beschlusses deutlich zum Ausdruck.

Innerhalb von 4 Monaten muss die Hansestadt Hamburg damit ein weiteres Mal Steuergelder dazu verwenden, das rechtswidrige Verhalten von Frau Caberta und ihren Mitarbeitern in der Behörde für Inneres zu ahnden. Erst im März diesen Jahres wurde die Hansestadt Hamburg zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt (Az: 1 U 99/03) wegen rechtswidriger Äußerungen der Behördenangestellten Caberta. Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte Frau Caberta in diesem Verfahren ein „amtspflichtwidriges Verhalten“ attestiert, weil sie gegenüber den Medien unwahre Äußerungen über Scientology getätigt hatte.

Die Liste der Vorwürfe gegen Caberta wird immer länger: Gerichtlich bestätigte Menschenrechtsverletzerin, 7.500 Euro Geldbusse wegen Vorteilsnahme im Amt, Amtspflichtverletzung, rechtswidriges Verhalten, illegale Boykottaufrufe, Missachtung der Gerichte und dies alles auf Kosten des Steuerzahlers.

In der BILD Hamburg vom 30. Juni 2008 wurde berichtet, dass ein Müllmann wegen angeblicher Annahme von 20 Euro Trinkgeld fristlos gekündigt wurde und sich in einem Strafprozess wegen Bestechlichkeit und Vorteilsnahme zu verantworten hatte. Ganz offensichtlich wird hier mit zweierlei Maß gemessen. Download Urteil

Weitere Informationen:
Pressedienst der Scientology Kirche Bayern e.V., Beichstraße 12, 80802 München, TEL. 089-890912639, FAX. 089-38607-109, info@skb-pressedienst.de, www.skb-pressedienst.de

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