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Scientology Kirche Bayern gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Ansbach
Es wurde erneut bestätigt, dass die Scientology Kirche religiös-ideelle Ziele verfolgt
13-11-2008 (KW47-2008)
In einem seit 1993 offenen
Verwaltungsverfahren, bei Gericht anhängig seit 1996, ging es um die Frage, ob
die Scientology Kirche Bayern (Sitz Fürth) zu Recht als Verein im Vereinsregister
eingetragen ist, weil sie religiös-ideelle Ziele verfolgt. Die Stadt Fürth
und die Regierung von Mittelfranken hatten dies durch Bescheide im Jahre
1995 bzw.1996 wegen der angeblichen Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke in
Frage gestellt und den Vereinstatus entzogen. Hiergegen richtete sich
die Klage der Kirche.
Seit dieser Zeit hat es mehrere Grundsatzprozesse zu dieser Frage gegeben,
die allesamt sowohl vor dem Bundesverwaltungsgericht im Jahre 1997 wie
auch anschließend vom VGH Baden-Württemberg in Mannheim im Jahre 2003
und dem Bayer. VGH in München im Jahre 2005 rechtskräftig zu Gunsten
anderer Scientology Gemeinden entschieden worden sind. Dennoch war die
Stadt Fürth nicht bereit gewesen, diese Sache außergerichtlich zu
bereinigen, so dass der letzte zu dieser Frage anhängige Prozess
Deutschlands notwendig wurde. Das Urteil des VG Ansbach reiht sich ein
in diese Liste von positiven Urteilen.
Das Gericht hat die tatsächlichen Verhältnisse korrekt gewürdigt und
ließ sich nicht durch unfundierte Polemik der Gegenseite ins Bockshorn
jagen. Die Scientology Kirche Bayern ist und bleibt damit zu Recht ein
Idealverein mit rein religiöser Zielsetzung, wie bereits von ca. 50
deutschen Gerichten in der Vergangenheit unter Verweis auf Art. 4 GG
(Religionsfreiheit) bestätigt wurde.
Der Pressesprecher der Scientology Kirche Deutschland, Jürg Stettler,
hierzu: "Wir sind über den Gerichtsentscheid erfreut. Das Urteil zieht
einen Schlussstrich unter die seit 25 Jahren geführte Debatte über unsere
Religion und sorgt damit für eine Versachlichung der Argumentation über
Scientology. Unabhängige Theologen und Religionswissenschaftler aus aller
Welt bestätigen seit Jahrzehnten die tief religiösen Inhalte der
Scientology Religion und haben auch immer wieder den gesellschaftlichen
Wert unserer sozialen Betätigungen gewürdigt. In den Bereichen Aufklärung ü
ber Drogenmissbrauch und Schutz der Menschenrechte gibt es weltweit
viel zu tun, das Urteil trägt dazu bei auch in Bayern unsere sozialen
Projekte zu intensivieren."
Die erste Scientology Kirche wurde von Mitgliedern im Jahre 1954 in den
USA gegründet. Heute umfasst die Scientology Religion weltweit mehr als
7500 Kirchen, Missionen und Gruppen in 163 Ländern mit ca. 10 Millionen
Mitgliedern. Sie alle verwenden die religiösen Lehren von L. Ron Hubbard.
In Deutschland ist die Scientology Kirche seit 1969 präsent und hat heute
19 Kirchen und Missionen.
International hatte zuletzt der Spanische Nationale Verwaltungsgerichtshof
Ende Oktober 2007 die Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft zur
Eintragung in das staatliche Religionsregister anerkannt. Dieses Urteil
nahm auch auf ein Grundsatzurteil des Europ. Gerichtshofes für Menschenrechte
vom 5.4.2007 gegen Russland Bezug, in dem der Anspruch der Scientology
Kirche auf die Menschenrechtsgarantie der religiösen Vereinigungsfreiheit
im Sinne der Europ. Menschenrechtskonvention bestätigt wurde.
Weitere Informationen:
Pressedienst der Scientology Kirche Bayern e.V., Beichstraße 12, 80802 München,
TEL. 089-890912639, FAX. 089-38607-109, info@skb-pressedienst.de, www.skb-pressedienst.de
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