Informationsfreiheit: Erfolg der Scientology Kirche vor dem Bundesverwaltungsgericht
Die Behörde (BVA) kam auch einem Beweisbeschluss des VG Köln vom Juni 2010 zur Vorlage der Akten nicht nach. Das übergeordnete Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erließ im Juli 2010 eine Anordnung zur Sperrung der Unterlagen. Daraufhin stellte die Scientology Kirche Antrag beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) auf gerichtliche Überprüfung dieser Anordnung. Das BVerwG hat nun in einem am 5.5.2011 zugestellten 16-seitigen Beschluss (Az. 20 F 20.10 vom 6. April 2011) entschieden, dass die pauschale Verweigerung der Akteneinsicht generell rechtswidrig war. In seinem Beschluss führt das BVerwG wiederholt aus, dass die vorgegebenen Gründe für die Geheimhaltung der Akten durch die Behörde „nicht zu erkennen“, „nicht nachvollziehbar“ oder „nicht hinreichend belegt“ sind. Besonders bemerkenswert - und gleichzeitig bedenklich für das Vertrauen des Bürgers in eine auf Recht und Gesetz verpflichtete Verwaltung - ist der Hinweis des Gerichts an die Behörde am Schluss seiner Entscheidung: „Angesichts des Verhaltens der Antragsgegnerin in einem ähnlich gelagerten Verfahren … hat der Senat allerdings Anlass, darauf hinzuweisen, dass sich die Antragsgegnerin ihrer ...Verpflichtung … nicht durch eine Vernichtung der streitbefangenen Akten entziehen darf.“ Denn das Verhalten des Staates darf „die Möglichkeiten des Einzelnen zur Erlangung effektiven Rechtsschutzes nicht vereiteln.“ Der Präsident der Scientology Kirche Deutschland, Helmuth Blöbaum, meinte dazu: „Wir begrüßen diese Entscheidung als Sieg für die Informationsfreiheit und die Bürgerrechte. Damit wird der Anspruch des Bürgers auf Transparenz und wahrheitsgemäße Unterrichtung durch Behörden gestärkt. Geheimniskrämereien sind Anzeichen für Manipulationen, die das Tageslicht der Öffentlichkeit scheuen. Informationsfreiheit bedeutet auch Freiheit auf wahrhaftige Information.“ Als PDF-Datei herunterladen: Informationsfreiheit: Erfolg der Scientology Kirche vor dem Bundesverwaltungsgericht
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